Allgemeine Geschäftsbedingungen für Darsteller

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Weihnachtsbüro und den registrierten Darstellern. Inhaltlich wurden die bestehenden Regelungen weitgehend beibehalten und lediglich strukturell sowie technisch modernisiert.

Vereinbarung für Weihnachtsdarsteller

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Darsteller (Weihnachtsmänner, Nikoläuse, Engel, Künstler) im Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Weihnachtsbüro und den Darstellern.
Alle Parteien verpflichten sich, die AGB zu befolgen.

1. Vermittlung

Die Freischaltung und Zulassung als Darsteller im Weihnachtsbüro erfolgt nach erfolgreichem Ausfüllen des Bewerbungsformulars.
Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert übernimmt nur die Vermittlung der Darsteller (Weihnachtsmann, Nikolaus, Engel, Künstler, Künstlerprogramme, weihnachtliche Dienstleistungen), es sei dann, es wird schriftlich etwas anders vereinbart.
Nach erfolgter Vermittlung übernehmen Kunde und Darsteller alle weiteren Absprachen zum geplanten Auftritt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Durch diesen Vermittlungsauftrag an das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Für die Versteuerung der Honorare sind die Darsteller eigenverantwortlich. Es wird darauf verwiesen, dass der Darsteller nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann. Die Abwicklung, der in den Anfragen der Kunden festgelegten Honorare, erfolgt für Aufträge an den Weihnachtstagen zwischen Kunde und Darstellern.
Bei Normalaufträgen (z.B. Heiligabend) erfolgt die Geldübergabe, falls zwischen Kunde und Darsteller keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, unmittelbar nach der Bescherung. Reklamationen können vom Kunden sofort beim Darsteller geltend gemacht werden.

2. Anfragen

In der Anfrage des Kunden werden Rahmenbedingungen des Einsatzes festgelegt, wie Preis, Einsatzort und der Zeitrahmen des Einsatzes. Eine Vermittlung gilt als erfolgt, wenn per E-Mail dem Kunden Name und Telefonnummer des Darstellers übermittelt wurden.
Der Darsteller erhält zeitgleich per E-Mail die Kundendaten.
Die festgelegten Rahmenbedingungen sind für Auftraggeber und Darsteller bindend.

3. Preis

Der Preis wird mit der Anfrage des Auftraggebers festgelegt.
Bei Einsätzen in der Vorweihnachtszeit erfolgt die Rechnungslegung über das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Der Darsteller stellt dem Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert eine Rechnung. Bei Einsätzen an den Weihnachtstagen stellt der Darsteller dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Darsteller ist nicht berechtigt, dem Kunden eine anderen Auftrittspreis zu nennen. Das Honorar wird dem Darsteller vom Kunden nach erfolgtem Auftritt ausgezahlt.
Bei berechtigten Reklamationen (Auftritt erfolgte nicht entsprechend der vereinbarten Leistungen), ist der Kunde berechtigt, angemessene Kürzungen im Honorar vorzunehmen.

4. Vergütung und Partneraufträge

Für Aufträge, die unmittelbar über das Weihnachtsbüro vermittelt werden, fällt für den Darsteller keine Vermittlungsgebühr an.

Der im Buchungsformular ausgewiesene Besuchspreis wird vom Auftraggeber direkt an den Weihnachtsdarsteller gezahlt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Für Aufträge, die dem Darsteller über eine Partneragentur oder im Rahmen einer Kooperation des Weihnachtsbüros vermittelt werden, können gesonderte Vergütungs- oder Provisionsregelungen gelten.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Vermittlungsgebühr für solche Partneraufträge 20 % des vereinbarten Besuchspreises.

Die Abrechnung von Partneraufträgen erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Saison. Der Darsteller erhält hierzu eine entsprechende Abrechnung per E-Mail.

Alle nicht bis zum 27.12. stornierten Partneraufträge des Einsatzjahres gehen in die Abschlussrechnung ein. Hierzu kann ein Abgleich mit den Kunden erfolgen.

Für eine nachträgliche Änderung der Rechnung kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben werden.

Bei Stornierungen durch den Weihnachtsdarsteller besteht Informationspflicht gegenüber dem Weihnachtsbüro und dem Kunden.

Der Darsteller verpflichtet sich, übernommene Aufträge zuverlässig wahrzunehmen. Kann ein bereits übernommener Auftrag aus wichtigem Grund nicht durchgeführt werden, informiert der Darsteller das Weihnachtsbüro und den Auftraggeber unverzüglich.

5. Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts

Der Auftritt an den Weihnachtsfeiertagen in den Familien erfolgt innerhalb des mit den Familien vereinbarten Zeitraumes, es sei denn, der Darsteller kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen. Der Darsteller nennt dem Auftraggeber nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens. Bei voraus zu sehenden Verspätungen von mehr als 45 Minuten informiert der Darsteller von der Tour aus die Familien.
Bei Auftritten in der Vorweihnachtszeit ist eine Standby-Zeit von mindestens 30 Minuten vor der vorgesehenen Auftrittszeit einzuhalten, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

6. Stornierung

Ein Widerruf der Auftraggeberanfrage ist ohne weiteres bis zum Zeitpunkt der Vermittlung möglich. Sie erfolgt per E-Mail. Kundennummer, Name, Vorname stehen hierbei in der Betreffzeile.
Auch der Darsteller kann in Ausnahmefällen seinen Auftrag zurückgeben, wenn zum Beispiel im Vorgespräch klar wird, dass es Unstimmigkeiten zwischen Darsteller und Familie auftreten, bzw. vom Auftraggeber abweichende Rahmenbedingungen verlangt werden.
Auch in diesem Fall muss der Darsteller sofort stornieren, per E-Mail. Kundennummer, Name, Vorname stehen hierbei in der Betreffzeile.

7. Schadenshaftung

Im Falle eventueller, durch den Auftritt verursachte Sach-, Personen- oder Folgeschäden haftet der jeweilige Darsteller.
Der Darsteller ist für hinreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich.
Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

8. Vertragsentschädigung

Sämtliche Buchungen der durch das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert bereits vermittelten Darsteller sind zukünftig selbstverständlich über das Weihnachtsbüro vorzunehmen, auch wenn sich der Auftraggeber direkt an den Darsteller wendet.
Bei einem Einsatz oder Vermittlung der Darsteller ist bei Bekannt werden mit Schadensersatzforderungen zu rechnen.
Bei gravierenden Verstößen und begründeten Reklamationen von den Familien, die das Ansehen des Weihnachtsbüros eventnetzwerke Petra Henkert zur Folge haben, behält sich das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert rechtliche Schritte vor.

9. Auftragsvermittlung Der Darsteller legt seinen Einsatzbereich und seine Einsatzzeit fest.

Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert stellt dem Darsteller eingegangene Anfragen aus diesem Einsatzgebiet zur Auswahl zur Verfügung. Die Darsteller stellen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Touren für die Weihnachtsfeiertage online selber zusammen.

10. Qualitätsstandards

Der Darsteller hat sich an die auf der Webseite angegebenen und bei der Bewerbung anerkannten Qualitätsstandards zu halten. Der Ehrenkodex des Weihnachtsmannes ist bindend.

11. Datenschutz

Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert gibt keine Daten von Kunden und Darstellern an Dritte weiter.
Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Vermittlung zwischen Kunden und Darsteller ausgetauscht. Darsteller und Kunde verpflichten sich ebenfalls, keine Daten an Dritte weiter zu geben. Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert übernimmt keine Haftung, sollten Kunde oder Darsteller sich nicht an diese Vorgaben halten.
Handelt es sich beim Darsteller um eine Vermittlungsagentur, verpflichtet sich diese ebenfalls, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Einsatzabwicklung zu behandeln.

12. Sperre von Darstellern und Entzug von vermittelten Anfragen

Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert kann ohne Begründung Sperren von Darstellern für weitere Vermittlungen vornehmen. Bereits vermittelte Anfragen können einem Darsteller wieder entzogen werden, wenn Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit auftreten sollten.

13. Rechte an Film- und Tonmaterialien

Film- und Tonmaterialien dürfen für die Verwendung bei Funk- und Fernsehen nur nach Zustimmung des Weihnachtsbüros eventnetzwerke Petra Henkert verwendet werden.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Potsdam.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zeuthen, den

5. August 2007, aktualisiert am 26.09.2012.