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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterscheiden zwischen der Vermittlung privater Weihnachtsdarsteller-Besuche an den Weihnachtstagen und der direkten Buchung von Weihnachtsveranstaltungen und Weihnachtsprogrammen beim Weihnachtsbüro.

Welche Bedingungen gelten für meine Buchung?
Für private Weihnachtsdarsteller-Bestellungen an den Weihnachtstagen vermittelt das Weihnachtsbüro einen Weihnachtsdarsteller zwischen Familie und Darsteller. Die besonderen Regelungen hierzu finden Sie in Teil B.
Für Weihnachtsveranstaltungen und Weihnachtsprogramme, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, erfolgt die Buchung unmittelbar beim Weihnachtsbüro. Das Weihnachtsbüro ist in diesem Fall Vertragspartner des Auftraggebers. Die besonderen Regelungen hierzu finden Sie in Teil C.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

(1) Geltungsbereich und Vertragspartner

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert, Straße am Höllengrund 18, 15738 Zeuthen, und ihren Auftraggebern und Kunden.

Das Weihnachtsbüro bietet Leistungen in zwei unterschiedlichen Vertragsmodellen an:

Bei privaten Weihnachtsdarsteller-Bestellungen an den Weihnachtstagen übernimmt das Weihnachtsbüro die Vermittlung eines Weihnachtsdarstellers. Für diese Bestellungen gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Teil B.

Bei Weihnachtsveranstaltungen, Weihnachtsaktionen, Künstlerprogrammen und sonstigen vereinbarten Leistungen, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, erfolgt die Buchung unmittelbar beim Weihnachtsbüro. Das Weihnachtsbüro ist in diesem Fall Vertragspartner des Auftraggebers. Für diese Leistungen gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Teil C.

(2) Verbindlichkeit von Angeboten und Vereinbarungen

Ein vom Auftraggeber bestätigtes Angebot bzw. eine entsprechend dem jeweiligen Buchungsweg abgegebene verbindliche Bestellung bildet die Grundlage der vereinbarten Leistung. Die im Angebot oder Bestellvorgang genannten Leistungen, Preise und Rahmenbedingungen sind verbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform festgehalten werden.

Teil B – Vermittlung privater Weihnachtsdarsteller-Besuche an den Weihnachtstagen

(3) Rolle des Weihnachtsbüros bei privaten Weihnachtsdarsteller-Bestellungen

Bei privaten Weihnachtsdarsteller-Bestellungen an den Weihnachtstagen übernimmt das Weihnachtsbüro die Vermittlung eines geeigneten Weihnachtsdarstellers. Das Weihnachtsbüro bemüht sich auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers um eine passende Vermittlung. Ein Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Darstellers besteht nicht.

Die Darsteller haben sich an die auf der Website angegebenen und bei ihrer Bewerbung anerkannten Qualitätsstandards des Weihnachtsbüros zu halten.

(4) Vermittlungsablauf

Im Bestellvorgang werden insbesondere Einsatzort, gewünschter Besuchszeitraum, gewünschte Weihnachtsfigur und Preis festgelegt.

Registrierten Weihnachtsdarstellern werden freie Aufträge zunächst nur mit den für die Einsatzentscheidung erforderlichen Angaben angezeigt. Unmittelbare Kontaktdaten des Auftraggebers und die Hausnummer des Einsatzortes werden vor der Übernahme des Auftrags nicht angezeigt.

Eine Vermittlung gilt als erfolgt, wenn ein Weihnachtsdarsteller den Auftrag übernommen hat und Auftraggeber und Darsteller die zur Durchführung des Besuchs erforderlichen Kontaktdaten erhalten haben. Die in der Bestellung genannten Rahmenbedingungen sind für Auftraggeber und Darsteller maßgeblich.

(5) Gesamtpreis und Buchungsgebühr

Für private Weihnachtsdarsteller-Bestellungen wird im Bestellvorgang ein Gesamtpreis ausgewiesen. Dieser Gesamtpreis umfasst sowohl die Buchungsgebühr des Weihnachtsbüros als auch den Betrag, der nach erfolgter Vermittlung für den Weihnachtsbesuch direkt an den Weihnachtsdarsteller zu zahlen ist.

Die Buchungsgebühr beträgt 20 % des im Bestellvorgang ausgewiesenen Gesamtpreises und versteht sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Sie ist Bestandteil des Gesamtpreises und wird nicht zusätzlich erhoben. Die Buchungsgebühr ist nach Abschluss der Bestellung vorab an das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert zu zahlen.

Der verbleibende Betrag von 80 % des Gesamtpreises ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach Durchführung des Besuchs direkt an den vermittelten Weihnachtsdarsteller zu zahlen.

Die Bestellung wird erst nach Eingang der Buchungsgebühr zur Vermittlung freigegeben. Erst danach kann ein geeigneter Weihnachtsdarsteller die Bestellung übernehmen.

(6) Keine erfolgreiche Vermittlung

Sollte trotz sorgfältiger Vermittlungsbemühungen kein geeigneter Weihnachtsdarsteller vermittelt werden können, wird eine bereits gezahlte Buchungsgebühr vollständig an den Auftraggeber zurückerstattet.

(7) Stornierung vor und nach der Vermittlung

Bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung eines Weihnachtsdarstellers kann eine private Weihnachtsdarsteller-Bestellung storniert werden. Eine bis dahin bereits an das Weihnachtsbüro gezahlte Buchungsgebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Weihnachtsdarstellers ist die Vermittlungsleistung des Weihnachtsbüros erbracht. Wird die private Weihnachtsdarsteller-Bestellung anschließend durch den Auftraggeber storniert, wird die bereits gezahlte Buchungsgebühr nicht zurückerstattet.

(8) Ausfall eines bereits vermittelten Weihnachtsdarstellers

Fällt ein bereits vermittelter Weihnachtsdarsteller aus, bemüht sich das Weihnachtsbüro um die Vermittlung eines Ersatzdarstellers. Kann kein Ersatz vermittelt werden und der Weihnachtsbesuch deshalb nicht stattfinden, wird die an das Weihnachtsbüro gezahlte Buchungsgebühr vollständig zurückerstattet.

(9) Besuchszeit und Tourenplanung

An den Weihnachtstagen werden mehrere Familienbesuche zu regional passenden Touren verbunden. Der Darsteller stimmt nach erfolgter Tourenplanung mit dem Auftraggeber einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens ab.

Bei absehbaren Verzögerungen informiert der Darsteller die Familie nach Möglichkeit über die bei der Vermittlung ausgetauschten Kontaktdaten.

Teil C – Direkte Buchung von Weihnachtsveranstaltungen und Weihnachtsprogrammen

(10) Vertragsmodell bei Veranstaltungen und Programmen

Bei Weihnachtsveranstaltungen, Weihnachtsaktionen, Künstlerprogrammen und sonstigen vereinbarten Leistungen, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, bucht der Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar beim Weihnachtsbüro. Das Weihnachtsbüro ist Vertragspartner des Auftraggebers und organisiert die zur Durchführung erforderlichen Darsteller, Künstler oder Programme.

(11) Durchführung der Veranstaltung

Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann.

Die Aufführungsfläche muss, soweit für die gebuchte Leistung erforderlich, ausreichend groß, sicher, sauber sowie gegen ungeeignete Witterungseinflüsse geschützt sein. Führt ein Darsteller wetterempfindliches Equipment, Instrumente oder empfindliche Kostüme mit sich, muss ein für die Durchführung geeigneter und sicherer Einsatzbereich zur Verfügung stehen.

(12) Steuern und Gebühren

Gesetzlich anfallende Gebühren und Abgaben, insbesondere GEMA, GVL oder KSK (Künstlersozialkasse), trägt der Auftraggeber, soweit dies nach den gesetzlichen Regelungen bzw. der getroffenen Vereinbarung in seinen Verantwortungsbereich fällt.

(13) Verhinderung und höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund behördlicher Weisungen, höherer Gewalt oder anderer von der jeweils betroffenen Vertragspartei nicht zu vertretender Umstände nicht wie vereinbart durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die im konkreten Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

(14) Programmgestaltung

Die konkrete Programmgestaltung wird, soweit erforderlich, passend zum vereinbarten Veranstaltungsablauf rechtzeitig zwischen Weihnachtsbüro und Auftraggeber abgestimmt. Künstlerische Einzelheiten der Darbietung bleiben im Rahmen der vereinbarten Leistung Sache der eingesetzten Darsteller bzw. Künstler.

(15) Wartezeit, Pünktlichkeit und Verzögerungen

Das Weihnachtsbüro und die eingesetzten Darsteller bemühen sich, vereinbarte Veranstaltungstermine pünktlich einzuhalten. Bei absehbaren Verzögerungen wird der Auftraggeber nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.

Soweit für eine konkrete Veranstaltung besondere Wartezeiten, Karenzzeiten oder Ablaufbedingungen gelten, werden diese im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.

(16) Außenveranstaltungen

Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber das allgemeine Wetterrisiko, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Er stellt die für die gebuchte Leistung erforderlichen geeigneten und sicheren Rahmenbedingungen bereit.

(17) Garderobe

Soweit für die gebuchte Leistung erforderlich, stellt der Auftraggeber eine geeignete, saubere und beheizbare Garderobe in der Nähe des Auftrittsortes zur Verfügung. Besondere Anforderungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.

(18) Ton, Licht und Technik

Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber die für die vereinbarte Veranstaltung erforderliche Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik einschließlich gegebenenfalls erforderlichen Bedienungspersonals zur Verfügung.

(19) Verpflegung

Soweit aufgrund von Dauer und Umfang des Einsatzes Verpflegung für Darsteller oder Künstler erforderlich ist, werden Art und Umfang im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.

(20) Übernachtung

Ist für die Durchführung einer Veranstaltung eine Übernachtung vereinbart, stellt der Auftraggeber die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung bzw. übernimmt die entsprechend vereinbarten Kosten. Persönliche Zusatzkosten der Darsteller oder Künstler sind hiervon nicht umfasst.

(21) Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sowie deren Nutzung werden nach den gesetzlichen Vorgaben und den für die jeweilige Veranstaltung getroffenen Vereinbarungen behandelt. Eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen der eingesetzten Darsteller oder Künstler bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

(22) Zahlung bei Veranstaltungen und Programmen

Der vertraglich vereinbarte Brutto-Gesamtbetrag einschließlich vereinbarter Nebenkosten ist entsprechend der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.

Ist Vorkasse vereinbart und geht die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist ein, kann die Durchführung der Leistung nicht gewährleistet werden.

(23) Stornierung vereinbarter Veranstaltungen und Leistungen

Wird eine verbindlich vereinbarte Veranstaltung oder Leistung durch den Auftraggeber storniert, gelten – soweit im konkreten Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde – folgende Stornogebühren:

bis 30 Tage vor der gebuchten Veranstaltung: 30 % der vertraglich vereinbarten Bruttogage,
bis 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung: 50 % der vertraglich vereinbarten Bruttogage,
bis 7 Tage vor der gebuchten Veranstaltung: 80 % der vertraglich vereinbarten Bruttogage,
weniger als 7 Tage vor der gebuchten Veranstaltung: 100 % der vertraglich vereinbarten Bruttogage.

Tatsächlich anfallende und nicht mehr vermeidbare Zusatzkosten, beispielsweise für bereits gebuchte Reise- oder Übernachtungsleistungen, können zusätzlich berechnet werden. Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachte und vereinbarte Leistungen, beispielsweise Konzeption, Vorreisen oder Spezialbestellungen, werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung abgerechnet.

Teil D – Gemeinsame Schlussbestimmungen

(24) Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende personenbezogene Daten sowie vertrauliche Geschäfts- und Vertragsinformationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Zweck der Zusammenarbeit vertraulich.

(25) Auftraggeberwechsel

Ein Wechsel des Auftraggebers oder Veranstalters berührt eine bestehende vertragliche Vereinbarung nicht automatisch. Eine Übertragung des Vertrages auf einen neuen Auftraggeber bedarf der Abstimmung mit dem Weihnachtsbüro.

(26) Konzeptionelle Ideen

Vom Weihnachtsbüro entwickelte individuelle Konzepte und kreative Ausarbeitungen bleiben, soweit gesetzlich geschützt und nichts anderes vereinbart wurde, dem Weihnachtsbüro zugeordnet. Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

(27) Umgehung vereinbarter Geschäftsbeziehungen

Bei Veranstaltungen und Programmen dürfen vom Weihnachtsbüro hergestellte geschäftliche Kontakte zu Darstellern oder Künstlern nicht dazu genutzt werden, bestehende vertragliche Vereinbarungen mit dem Weihnachtsbüro zu umgehen. Weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.

(28) Haftung

Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Haftungsregelungen können sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ergeben, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

(29) Abweichende Bedingungen

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn das Weihnachtsbüro ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

(30) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht. Gesetzliche Regelungen über zwingende Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

Zeuthen, zuletzt aktualisiert am 23.08.2026